KLASSISCH JURISTISCHE
KONFLIKTBEARBEITUNG
KONTAKT
Anwaltsmediation
 
Mediation ist ein freiwilliges Verfahren zur Bearbeitung rechtlicher Konflikte, ohne Anrufung eines Gerichts. Es sind die Konfliktparteien selbst, die gemeinsam unter Hinzuziehung eines neutralen Dritten, des Mediators, verschiedene Optionen zur Lösung ihres Konflikts erarbeiten. Dabei liegt die Entscheidungskompetenz über den Streitgegenstand ausschließlich bei den Parteien; nicht etwa bei einem Dritten, wie dem Richter im Gerichtsverfahren.

Das Mediationsverfahren wird mit einer sog. Mediationsvereinbarung abgeschlossen, die für die Parteien verbindlich ist und inhaltlich alles regelt, was den Konflikt zwischen den Parteien beenden soll. In der Mediationsvereinbarung legen die Konfliktparteien auch fest, wie diese Regelungen vollzogen werden sollen.  








1  2
KLASSISCH JURISTISCHE
KONFLIKTBEARBEITUNG
 
Rechtsgebiete
Steckenpferd
Rechtsberatung
Prozessvertretung
Anwaltsmediation